Unsere Schule von A bis Z

Anmeldungen

Bei Zuzug nach Ostercappeln ist die Grundschule Ostercappeln für Ihr Kind zuständig. Ist der erste Wohnsitz direkt in Ostercappeln, wird Ihr Kind in der Hauptstelle in Ostercappeln (Bahnhofstraße 16 a) angemeldet. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Schwagstorf haben, müssen Sie Ihr Kind in der Außenstelle in Schwagstorf (Mühlenstraße 4) anmelden.

 

Anfangsphase

In den ersten zwei Schulwochen geht es im Unterricht vor allem um das Kennenlernen der neuen Mitschüler, der noch ungewohnten Umgebung und um das Einüben gemeinsamer Regeln und Abläufe am Vormittag. Im Erstunterricht (Mathe und Deutsch und Sachunterricht) werden in dieser Zeit Grundfertigkeiten gefestigt, wie zum Beispiel Würfelzahlen erfassen, Zählen, Formen erkennen, Laute heraushören, Namen wiedererkennen etc.. Danach werden wir mit den Lehrgängen in Mathe und Deutsch beginnen.

 

Adressänderung 

Teilen Sie uns bitte umgehend alle Änderungen (Adresse, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail) mit, damit wir Sie im Notfall jederzeit erreichen können. 

 

Arbeitsgemeinschaften                                                                                                                 

 An der Schule werden Arbeitsgemeinschaften für den dritten und vierten Jahrgang an einem Tag in der Woche in der sechsten Stunde angeboten. Am Anfang des Schuljahres werden die Arbeitsgemeinschaften gewählt und gelten in der Regel für das ganze Schulhalbjahr.

 

Anfahrt

Wir wünschen uns, dass möglichst viele Kinder zu Fuß zur Schule kommen. Sie können damit erheblich zur Entschärfung  der Verkehrssituation vor der Schule beitragen.       

 

Beratung

Elterngespräche

Einmal pro Halbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem die Klassenlehrerin Ihres Kindes Sie über den Lern- und Entwicklungsstand Ihres Kindes ausführlich informiert. Hierfür erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung mit der Möglichkeit, einen konkreten Termin für diesen Tag zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich einen kurzfristigen Gesprächstermin bei der entsprechenden Kollegin einzuholen. Dazu wenden Sie sich bitte mit einer kurzen schriftlichen Notiz, die Ihr Kind weiterleitet, an die jeweilige Lehrerin. Häufig ist auch ein Kontakt per Telefon oder E-Mail möglich.

 

Beschriften

Es ist sehr wichtig, dass alle Materialien Ihres Kindes von außen sichtbar mit Namen beschriftet sind – auch einzelne Stifte (Bei Stiften genügen auch die Initialen.)!

 

Betreuung

Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihr Kind nach der vierten Stunde bis zum Ende der fünften Stundein der Schule betreuen zu lassen („Randstundenbetreuung – verlässliche Grundschule“). Diese Regelung gilt für die Jahrgänge eins und zwei, entsprechende Anmeldungen können Sie bei Bedarf im Sekretariat oder bei der zuständigen Klassenlehrerin erhalten. Die Anmeldung für die „Randstunde“ ist für ein Schulhalbjahr verbindlich (Für jedes Schulhalbjahr muss eine neue Anmeldung stattfinden!).

 

Beurlaubung

Eine Beurlaubung bis zu einem Tag müssen Sie schriftlich bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer beantragen. Längere Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich bei der Schulleitung zu beantragen. Ein Formblatt (siehe auch nachfolgend) zur Beantragung erhalten Sie zu den Bürozeiten im Sekretariat.

Bitte beachten Sie, dass Sonderurlaub für Schüler direkt vor oder nach Ferienzeiten nur in  absoluten Ausnahmefällen gewährt wird.

Er muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt und begründet werden. Nutzen Sie hierfür dieses Formular.

In der übrigen Schulzeit kann der Klassenlehrer bis zu zwei Tagen Sonderurlaub gewähren. Das entsprechende Formular erhalten Sie in den Sekretariaten der Standorte oder zum Herunterladen auf unserer Homepage.

 

Bücherei/Ausleihe

Die Bücherei kann von allen Schülerinnen und Schülern ab dem 2. Halbjahr der ersten Klasse benutzt werden. Die Ausleihzeiten werden im Klassenraum ausgehängt und sind meist vor dem Unterricht oder in den Pausen.

 

Chaos 

bei der Einschulung? Das möchten wir natürlich vermeiden! Deshalb sollte Ihr Kind am Samstag nur wenige Dinge in seinem Ranzen haben: Buntstifte, einen Bleistift und die Sammelmappe in DIN A4. Alle anderen Materialien können in den Tagen zuvor oder erst am Montag (Entscheidung der Lehrkräfte) mit zur Schule gebracht werden. Ein Einschulungstag hat für Kinder einen besonderen Stellenwert. Viele Kinder sind bereits lange zuvor sehr aufgeregt, weil ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt beginnt. Wir möchten diesem Tag einen angemessenen Rahmen geben und laden Sie und Ihre Angehörigen herzlich ein, gemeinsam mit Ihren Kindern einen Schulgottesdienst zu feiern. Damit die Einschulungsfeier in der Kirche störungsfrei verlaufen kann, möchten wir Sie im Interesse Ihrer Kinder darum bitten, den Gottesdienst nicht vorzeitig zu verlassen. Nach Absprache mit unseren Pastoren bitten wir ebenfalls darum, während der Einsegnung nicht zu fotografieren. Unseren neuen Schulkindern werden gemeinsam mit ihren Eltern Plätze in der Kirche zugewiesen.

 

Computer

In jeder Klasse steht mindestens ein Computer/Laptop. In der Mediathek (Ostercappeln und Schwagstorf) sind in Klassenstärke weitere Schülercomputer und Laptops vorhanden.

 

Datenschutz

Wie alle öffentlich rechtlichen Institutionen unterliegen auch wir als Schule den Vorgaben des Datenschutzes. Die neue Datenschutzgrundverordnung ist am 25.5.2018 in Kraft getreten. Mindestens alle zwei Schuljahre erhalten Sie einen Erhebungsbogen, den Sie bitte gründlich lesen und sorgsam ausfüllen.So wollen wir als Schule beispielsweise unsere vielfältigen Aktivitäten medial präsentieren und auf unserer Schulhomepage, in Schülerzeitungen und Broschüren sowie in Berichten für die Tageszeitung darstellen. Zur Illustration sollen auch Fotos aus dem Schulleben verwendet werden, auf denen Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar sind. Aus rechtlichen Gründen („Recht am eigenen Bild") ist hierzu grundsätzlich Ihre Einwilligung erforderlich, sofern sich die Schule nicht auf eine der rechtlich zulässigen Ausnahmen berufen kann.

 

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung – Arbeits- und Sozialverhalten

Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ist in Niedersachsen vorgeschrieben und wird von den Lehrkräften für jedes Kind vorgenommen.  Einsicht in die Dokumentation erhalten Sie als Erziehungsberechtigte auf jedem Elternsprechtag. Auf Beschluss der schuleigenen Gremien werden die Dokumentationen nicht herausgegeben. Auf Wunsch können Sie jederzeit Einsicht in die Dokumentation nehmen.  Laut Niedersächsischem Schulgesetz sind wir als Schule ebenfalls dazu verpflichtet, das Arbeits- und Sozialverhalten jeder Schülerin/jedes Schülers zu bewerten. Die Bewertung erfolgt auf Beschluss der zuständigen schulischen Gremien nach folgenden Kriterien:

 

„verdient besondere Anerkennung“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen; 

 

„entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht;

 

„entspricht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht;

 

„entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht.“

 

„entspricht nicht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

 

Eine Übersicht der Abstufungen wird Ihnen einmalig mit dem ersten Zeugnis Ihres Kindes/Ihrer Kinder ausgeteilt.  Über die Zuweisung der oben genannten Kategorien entscheidet die zuständige Klassenkonferenz.

 

Entschuldigung bei Erkrankung

Am ersten Tag melden Sie Ihr Kind telefonisch bis 7.55 Uhr bzw. 8.05 Uhr oder durch Geschwister ab. Für jeden Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Ab dem dritten Krankheitstag kann die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.

 

Elternabend

Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres findet ein Elternabend statt, in dessen Verlauf in den ersten und dritten Klassen die Elternvertreter gewählt werden. Elternabende sollen ansonsten bei Bedarf, mindestens aber einmal pro Schuljahr stattfinden.

 

Elternarbeit

Die Mitarbeit der Eltern ist für unsere Schule notwendig und bedeutsam. Notwendig ist sie, weil wir ohne das Engagement der Eltern viele Gepflogenheiten nicht mehr aufrechterhalten könnten. Dazu zählen vor allem unsere schönen schulischen Feste, die wir aus unterschiedlichsten Anlässen miteinander feiern. Aber auch auf die Unterstützung während der Projektwoche oder sonstiger Veranstaltungen (Gesundes Frühstück, Sportfest, Waldspiele, Aktionen des Fördervereins uvm.) sind wir angewiesen.

 

Elterngespräche

Elterngespräche werden sowohl von den Klassenlehrern in festen Sprechzeiten als auch von den Fachlehrern angeboten.

Gesprächstermine können per Mitteilung im Schulplaner, telefonisch oder auch per Mail vereinbart werden. Kolleginnen und Kollegen mit festen Sprechzeiten bitten um vorherige Anmeldung.

 

Elternsprechtag

An unserer Schule werden zweimal im Halbjahr Elternsprechtage angeboten. Um den Andrang etwas zu kanalisieren, erhalten Sie vor den Sprechtagen Anmeldungen, auf denen Sie einen Wunschtermin eintragen können. Am Elternsprechtag sind aufgrund des Zeitrahmens  keine sehr ausführlichen Gespräche möglich. Wenn weiterer Gesprächsbedarf besteht, vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin.

 

Englisch

Ab der 3. Klasse gibt es in Niedersachsen zwei Stunden Englisch. Die Schülerinnen und Schüler werden hier spielerisch an die Fremdsprache herangeführt und lernen die Grundtechniken des Fremdsprachenunterrichts.

 

Fahrradfahren

Ihr Kind sollte erst mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn Sie der Meinung sind, dass es den Weg sicher bewältigen kann. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein und ein Helm ist zu benutzen (Ein Fußweg von 1,5 km ist zumutbar!). Radfahrer nehmen bitte auf dem gesamten Schulweg Rücksicht auf die Fußgänger! Notfalls absteigen!

 

Fasching(Karneval)

Der Rosenmontag ist nichtvon der Schulpflicht ausgenommen! Unsere Schüler dürfen verkleidet zur Schule kommen. Unterrichtszeiten und Betreuung finden an beiden Standorten wie gewohnt statt. Die Durchführung des Rosenmontags liegt in der Entscheidung der jeweiligen Klassenlehrerin. Sollten jahrgangsübergreifende Aktivitäten für Rosenmontag geplant sein (Kinobesuch in Quernheim, Besuch des Kinderprinzenpaares…) werden Sie hierüber frühzeitig von der Schulleitung informiert.

 

Ferienbeginn

Nach der Zeugnisausgabe zum Halbjahr und Schuljahresende ist Unterrichtsschluss nach der 3. Stunde, d.h. um 10.45 Uhr in der Außenstelle Schwagstorf und um 10.40 Uhr in der Hauptstelle Ostercappeln. Die Randstundenbetreuung und eine Betreuung im „Offenen Ganztag“ werden an diesen Tagen nicht angeboten!

 

Förderverein(e)

Eine Schule – zwei Fördervereine. Die Tatsache, dass die Grundschule Ostercappeln/Schwagstorf (offiziell seit dem 01.August 2017) von zwei Fördervereinen unterstützt wird, begründet sich auf der Historie beider Fördervereine. Die Hauptstelle in Ostercappeln wird vom Förderverein Ostercappeln unterstützt. Bei diesem Förderverein handelt es sich um einen reinen Schulförderverein. Der Förderverein für Menschenfreu(n)de hat es sich lt. Satzung zum Ziel gesetzt, alle Vereine und Verbände in der Ortschaft Schwagstorf zu unterstützen. Ohne die Unterstützung der beiden Fördervereine könnten an beiden Schulstandorten sehr viele Projekte nicht umgesetzt werden. Allerdings stehen beide Fördervereine vor dem gleichen Problem: Wie jeder andere Verein bekommen auch die Fördervereine die Auswirkungen des demografischen Wandels zu spüren, die Zahl der aktiven Mitglieder ist insgesamt stark rückläufig. Für unsere Schule hätte ein zunehmender Rückgang der Mitgliederzahlen katastrophale Folgen. Vor diesem Hintergrund verweise ich mit der Bitte um Kenntnisnahme auf die Informationsschriften im Schülerplaner. Sollten Sie sich angesprochen fühlen und unsere Fördervereine durch aktive Mitgliedschaft oder einen Beitritt unterstützen wollen, stehen Ihnen die Mitglieder des Fördervereins für Informationen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Förderplan

Bei besonderen Schwierigkeiten, besonders im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, aber auch bei Auffälligkeiten im sozialen Umgang, erstellt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer gemeinsam mit den anderen in der Klasse unterrichtenden Personen einen Förderplan. Darin sind die Schwierigkeiten aufgezeigt und die helfenden Maßnahmen genannt. Auch die Eltern und Schüler übernehmen hier Aufgaben. Der Förderplan wird mit Ihnen abgesprochen und Sie sollen ihn unterschreiben. Der Förderplan wird regelmäßig dem aktuellen Lernstand des Kindes angepasst.

 

Förderunterricht

Wenn unser Stundenkontingent ausreicht, wird Förderunterricht angeboten.Schüler mit besonderem Förderbedarf im Fach Deutsch oder Mathematik haben die Möglichkeit,an speziellen Fördermaßnahmen teilzunehmen, diein einer Kleingruppe stattfinden und auf die besonderen Schwierigkeiten der Schüler abgestimmt sind. Dieser Kurs findet außerhalb des regulären Unterrichtes statt. In Schwagstorf werden die Fördermaßnahmen in der Regel vor Unterrichtsbeginn morgens in der Zeit von 7.45 Uhr – 08.03 Uhr durchgeführt, in Ostercappeln nach Unterrichtsschluss in der fünften Stunde. Ist eine Fördermaßnahme für Ihr Kind angedacht, wird sich die zuständige Lehrkraft mit Ihnen in Verbindung setzen. In der Regel werden zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres die Fördergruppen eingerichtet.

Ausländische Schüler erhalten DaZ (Deutsch als Zweitsprache), um ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. In manchen Jahren reicht unser Stundenkontingent auch noch für eine weitere Trainings- oder Förderstunde (Deutsch oder Mathematik) in der Klassenstufe aus.

 

Förderung und Beratung

Eine Kollegin oder mehrere Kolleginnen von der Förderschule Bohmte                        („Astrid – Lindgren – Schule“) unterstützen uns bei aufkommenden Schwierigkeiten im emotional – sozialen Bereich und bei eintretendenbzw. bestehenden Lern- und Sprachproblemen. Bei auditiven Problemen kooperiert die Grundschule Ostercappeln/Schwagstorf mit dem „Landesbildungszentrum Hören Osnabrück“. Zeigen Kinder Auffälligkeiten in der körperlich – motorischen Entwicklung, ist für uns die  „Anne – Frank – Schule“ in Osnabrück zuständig. Zeigen Kinder Unterstützungsbedarfe im Bereich Sprache, ist für uns die Grundschule in Bissendorf zuständig.

 

Freiwilliger Rücktritt Niedersächsisches Schulgesetz § 7

„Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Beschluss der Klassenkonferenz in den vorherigen Schuljahrgang zurücktreten, wenn anzunehmen ist, dass durch die Wiederholung wesentliche Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können.“

„Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler. Der Antrag muss spätestens bis zum 1. April gestellt sein, wenn er für das laufende Schuljahr berücksichtigt werden soll.“

 

Frühaufsicht

Eine Frühaufsicht ist sowohl in der Hauptstelle Ostercappeln als auch in  der Außenstelle Schwagstorf  ab 7:45 Uhr gewährleistet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Kinder in das Schulgebäude.

 

Frühstück

Vor der Bewegungspause frühstücken die Kinder unter Aufsicht einer Lehrerin/eines Lehrers im Klassenraum. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich ein gesundes Frühstück mitbringt! Süßigkeiten sind bitte zu vermeiden. Um Müll zu vermeiden, verpacken Sie das Frühstück bitte in wiederverwendbaren Brotdosen. Mehrmals im Schuljahr wird Ihren Kindern an beiden Standorten ein gesundes Frühstück angeboten. Die Termine werden Ihnen hierfür rechtzeitig durch die Schulleitung mitgeteilt.

 

Ganztagsschule

 

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist ein Beratungs- und Beschlussgremium, das sich aus gewählten Vertretern der Elternschaft sowie des Lehrerkollegiums zusammensetzt. Im Rahmen der Gesamtkonferenz wird über alle Themen beraten bzw. beschlossen, die für die Schule relevant sind und deren besonderes Profil ausmachen. Viele dieser Beschlüsse finden ihren Niederschlag im Schulprogramm. Die Evaluation des Schulprogramms kann nur mit vorheriger Zustimmung der Gesamtkonferenz erfolgen. Lesen Sie mehr darüber auf unserer Homepage.

 

Getränke

Nach allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnis ist es für das Lernen wichtig, genügend zu trinken. Deshalb ist es in vielen Klassen üblich, Trinkflaschen mit breiter Öffnung mit in die Schule zu bringen. Wasser steht aus unserem Wasserspender in der Pausenhalle in beiden Standorten zur Verfügung.

 

Hausmeister

Unser Hausmeister Herr Hüsemann ist für den Hauptstandort Ostercappeln zuständig, Herr Kottmann für die Außenstelle Schwagstorf.                 

 

Homepage

Auf unserer Homepage finden Sie Neuigkeiten und Interessantes aus unserem Schulalltag.

 

Hausaufgaben                                                                                                                              

Grundschüler brauchen nach dem anstrengenden Schulvormittag oft etwas Zeit zum Entspannen.Überlassen Sie den Zeitpunkt Ihrem Kind, aber nicht zu spät am Nachmittag. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind möglichst jeden Tag zum gleichen Zeitpunkt die Hausaufgaben erledigt. Sorgen Sie für eine angenehme Hausaufgabensituation. Ein eigener Schreibplatz, an dem sich das Kind wohlfühlt,ist hilfreich. DerSchreibplatz sollte frei von unnötigen Dingen sein.Sorgen Sie für ausreichend Lichteinfall. Störungen (z.B. durch Geschwister) sollten unbedingt vermieden werden. Eine Unterstützung durch die Eltern ist notwendig.Für Ihr Kind sind Lob und Anerkennung sehr wichtig. Bei Fragen möglichst Anstöße geben wie „Wo verstehst du etwas nicht?“, „Warum klappt die Lösung nicht?“ Es soll vermieden werden, die Lösungen einfach nur nennen. Bei größeren Problemen schreiben Sie den Lehrkräften kurz das Problem unter die Aufgabe.

 

Informationen

Informationen erhalten sie schriftlich im Schulplaner und der Postmappe (Pendelmappe). Bitte schauen Sie täglich hineinund heften Sie alte Blätter aus dieser Mappe. Nur so können wir sicherstellen, dass die Blätter bei Ihnen zu Hause ankommen. Des Weiteren finden Sie auch Informationen zum Schulleben auf unserer Homepage.

 

Informationsordner

Vor Beginn des ersten Schuljahres erhalten Sie diese Informationsschrift. In jedem Schuljahr erhalten Sie einenJahresterminplan. Weitere Informationen kommen den Eltern meistens per Rundschreiben zu. Individuelle Informationen finden Sie im Schulplaner oder in der Postmappe. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen im Ordner zu sammeln und bei Bedarf nachzulesen.

 

Jahresterminplan

oder besser „Halbjahresterminplan“, wird von der Schulleitung erstellt und verteilt. Bitte tragen Sie die Termine in Ihren Kalender ein. Die auf dem Jahresterminplan veröffentlichten Termine werden in der Regel nicht noch einmal bekannt gegeben.

 

Kopfläuse

Immer wieder kommt es bei unseren Schülern zu Kopflausbefall. Besonders in der kalten Jahreszeit, wenn Schals und Mützen getragen und auch mal getauscht werden, ist die Übertragung am häufigsten. Wenn in einer unserer Klassen Kopfläuse auftauchen, werden Sie durch die Lehrer(innen) informiert. Sie sollten dann ihr Kind untersuchen. Wenn Sie Kopfläuse finden, dürfen Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken. Erst wenn ein Arzt bestätigt hat, dass Ihr Kind frei von Läusen und Nissen ist, kann der Schulbesuch wieder aufgenommen werden. Diese ärztliche Bestätigung geben Sie bitte in der Schule ab. Wenn in einer Klasse mehr als drei Fälle von Kopflausbefall aufgetaucht sind, ist es möglich, eine Untersuchung in der Schule durch das Gesundheitsamt zu beantragen. 

 

Krankheit, Krankmeldung

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit fehlen, so melden Sie dies bitte vor dem Unterricht telefonisch bis 7.45 Uhr bzw. 8.05 Uhr oder durch Geschwister ab, damit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer rechtzeitig Bescheid gegeben werden kann. Hausaufgaben werden in der Regel einem Nachbarkind mitgegeben, damit Ihr Kind versäumten Unterrichtsstoff nacharbeiten kann. Für jeden Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Am dritten Tag der Abwesenheit benötigen wir ein Schreiben, aus dem hervorgeht, warum das Kind die Schule nicht besuchen kann (z.B. Krankheit, Unfall).Ab dem dritten Krankheitstag kann die Schulleitung auch ein ärztliches Attest verlangen.

Schüler mit ansteckenden und meldepflichtigen Krankheiten dürfen das Schulgelände nicht betreten. Sie können erst nach Erstellung einer ärztlichen Unbedenklichkeits-Bescheinigung den Unterricht wieder besuchen.

Folgende Krankheiten sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig:

Cholera, Diphtherie, EHEC-Enteritis (spezielle Durchfallform), Enteritis (Durchfall unter 6 Jahren), Virales hämorrhagisches Fieber, Haemophilus-B Meningitis, Impetigo contagiosa – Borkenflechte, Keuchhusten, Lungen-Tuberkulose offen, Masern, Meningokokken-Meningitis, Mumps, Paratyphus, Pest, Polio-Kinderlähmung, Krätze, Scharlach-/Streptoc.-pyog.-Infektionen, Shigellose-Ruhr, Typhus, Virushepatitis A und E, Varizellen-Windpocken, Verlausung, Vibrio cholerae, Typen 0 1 und 0 139, Corneybact. Diphtheriae toxinbildend, Entererohämorrhagische E.coli EHEC, Salmonella paratyphi, Shigella-Spezies (boydii, flexneri...) Salmonella typhi. 

In diesen Fällen informieren Sie bitte möglichst schnell die Schule!

 

 

Lehrer(in)

Bei Fragen, Problemen oder auch Ärgernissen sind natürlich die Klassenlehrer(innen) die ersten Ansprechpartner. Sollten Sie uns in der Schule sprechen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns per Telefon, per Mail oder auch über den Schülerplaner.

 

MOOS

(MOdell OSnabrück) ist ein instrumentales Orientierungsangebot der Kreismusikschule Osnabrück e.V. (KMS) zur flächendeckenden Musikalisierung in Kooperation mit den Grundschulen des Landkreises. An der Grundschule Ostercappeln ist „MOOS“ über viele Jahre gewachsen. Für die ersten Klassen ist eine zusätzliche Unterrichtsstunde über MOOS (kostenfrei) fest im Stundenplan integriert. Für die Jahrgänge zwei, drei und vier ist die Teilnahme freiwillig, jedoch dann kostenpflichtig. Nähere Infos finden Sie unter der Homepage der Kreismusikschule Osnabrück.

 

Noten

Im ersten und zweiten Schuljahr werden keine Noten gegeben, Ihre Kinder erhalten (ab dem 2. Halbjahr des ersten Schuljahres) ein Berichtszeugnis. Über den Leistungsstand gibt Ihnen die Klassenlehrer(in) Ihres Kindes gerne ausführlich am Elternsprechtag Auskunft. Die Beschlüsse zur Leistungsbeurteilung und Notenfindung im dritten und vierten Schuljahr können Sie jederzeit bei den Fachkonferenzen einsehen oder wenden Sie sich bei Bedarf an den entsprechenden Fachlehrer.

 

Notfallnummern

Um bei eventuellen Schulunfällen und anderen schulischen Belangen und Vorkommnissen schnell reagieren zu können, wird in jeder Klasse von jedem Kind eine Liste mit Notfallnummern geführt. Diese Listen werden von der Lehrkraft Ihres Kindes ausgeteilt. Die Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt! Sollten sich zwischenzeitlich die angegebenen Nummer oder Adressen verändern, bitten wir Sie darum, dies der Schule umgehend mitzuteilen.

 

Offenes Angebot/Offene Ganztagsschule

Über die Verlässlichkeit hinaus gibt es an unserer Schule (an beiden Standorten) in Kooperation mit der Gemeinde Ostercappeln ein offenes, d.h. freiwilliges und kostenfreies Lern- und Betreuungsangebot, in der Regel montags bis donnerstags zwischen 12:45 – 15:30 Uhr.

Für jedes Halbjahr wird ein neues Programm (Anmeldung) erstellt und an die Schüler verteilt. Nähere Infos hierzu im Schülerplaner unter dem Punkt „Ganztag“

 

Parken

Der Parkplatz (beide Standorte) vor dem Schulgebäude ist ein öffentlicher Parkplatz, also sowohl für Eltern als auch Lehrkräfte vorgesehen. Bitte parken Sie nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Um die allg. Fahr- und Parksituation vor der Schule zu entschärfen, werden u.a. in regelmäßigen Abständen von der Polizei Bohmte Kontrollen durchgeführt. Die Feuerwehrzufahrt ist immer freizuhalten!

 

Pausen (Stundenzeiten)

 

 Hauptstelle Ostercappeln

 

 

Uhrzeit:

Stunde:

8:00- 8.45 Uhr

1.

8.55- 9.40 Uhr

2.

10:00- 10.45 Uhr

3.

10.50- 11.35 Uhr

4.

11.55- 12.40 Uhr

5.

12.40- 13.25 Uhr

6.

 

Außenstelle Schwagstorf

 

Uhrzeit:

Stunde:

8.05- 8.50 Uhr

1.

9.05- 9.50 Uhr

2.

10.10- 10.55 Uhr

3.

11.00- 11.45 Uhr

4.

12.00- 12.45 Uhr

5.

12.45- 13.30 Uhr

6.

 

Pause

In den großen Pausen gehen alle Kinder auf den Schulhof.  Ausnahme: Bücherei. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer dem Wetter entsprechend gekleidet ist (z.B. Regenjacke oder Mütze, Schal etc.). In der Spielzeughütte können mit dem Schülerausweis viele verschiedene Spielgeräte (z.B. Bälle, Stelzen, Springseile etc.) ausgeliehen werden.  Bei sehr schlechtem Wetter wird durch dreimaliges Abklingeln eine Regenpause angekündigt. Dann bleiben alle Schüler(innen) in ihren Klassen und werden dort von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

 

Projektwochen

Alle zwei Jahre veranstalten wir eine (viertägige) Projektwoche. Der Termin wird mit dem Schulelternrat abgestimmt und ggf. wirdein Thema in der Gesamtkonferenz festgelegt. Die ersten Klassen können ihr Projekt im Klassenverband erarbeiten. Alle anderen Kinder haben die Möglichkeit, sich in Projekte einzuwählen und bilden klassenübergreifende Gruppen. Einheitlicher Zeitrahmen ist von 8.00 bis 11.40 Uhr in Ostercappeln und von 8.03 Uhr bis  12.45 Uhr in Schwagstorf. Die Projektwoche endet in der Regel mit einer Präsentation. 

Fester Bestandteil unseres Schulprogramms ist die Durchführung eines standortübergreifenden Zirkusprojekts (5 Tage).

 

Qualität

Die Qualität der niedersächsischen Schulen wird durch die Niedersächsische Schulinspektion überprüft.  Zusätzlich evaluiert sich unsere Schule in einem regelmäßigen Rhythmus selbst (Selbstevaluation in Schule).

 

Quatsch

Machen wir immer mal wieder zur Auflockerung. Die Konzentrationsfähigkeit der Kinder ist in den ersten Klassen noch auf eine kurze Zeit begrenzt. Deshalb ist es wichtig, in den Rhythmus des Vormittags neben Arbeits- und Konzentrations-phasen auch Entspannungsphasen einzubauen.

 

 

Ranzen

Damit die Ranzen nicht zu schwer werden, können die Kinder Bücher und Hefte im Klassenraum lassen, soweit sie sie nicht für die Hausaufgaben benötigen. Bitte leiten Sie Ihr Kind an, den Ranzen regelmäßig selbst zu packen und Verantwortung für den Inhalt zu übernehmen. 

 

Regeln

In unsererSchulordnung haben wir Verhaltensregeln aufgestellt. Gegenseitige Rücksichtnahme und wertschätzender Umgang miteinander sind uns wichtig. Wir erwarten, dass Sie uns unterstützen, indem Sie Ihrem Kind vermitteln, dass auch Ihnen diese Regeln wichtig sind.

 

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird an der Grundschule Ostercappeln/Schwagstorf konfessionell – kooperativ erteilt, d.h., Kinder evangelischer und katholischer Religion werden gemeinsam unterrichtet. Die Regelung gilt für die Jahrgänge eins bis vier.

 

Schlaf

Ein müdes Kind kann nicht so gut lernen, sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihr Kind zu festen Zeiten ins Bett geht und somit ausreichend Schlaf erhält.

 

Schulfrühstück

Von engagierten Eltern wird regelmäßig ein gesundes Schulfrühstück an beiden Standorten in der Pausenhalle angeboten. Gegen eine geringe Gebühr, die bei der  Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zu entrichten ist, können alle Schülerinnen daran teilnehmen. Termine und weitere Informationen zum Schulfrühstück gibt es bei den Lehrkräften, auf den Elternabenden und über die Schulleitung.

 

Schulordnung 

Grundsätze: An unserer Schule sind viele Schüler. Durch freundliches und rücksichtsvolles Verhalten wollen wir erreichen, dass alle Kinder sich sicher und wohl fühlen. Wir kommen immer pünktlich zum Unterricht. Die Zeiten, die wir zu spät kommen, holen wir nach dem Unterricht nach. Elektronische Geräte bleiben zu Hause. Falls du in dringenden Ausnahmefällen ein Handy mitnehmen musst, gibst du es vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat ab. Grundsätzlich kauen wir keinen Kaugummi. Essen und Trinken finden in der Pause statt. Nach dem 1. Klingeln halten sich alle Kinder im Klassenraum auf. Nach dem 2. Klingeln sitzen alle auf dem Platz. Du legst Deine Arbeitsmaterialien für die kommende Stunde bereit. In den Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich verboten. Wir wollen rücksichtloses Laufen (im Gebäude) vermeiden und gefährliche Spiele unterlassen. Das Rutschen auf Glatteis ist grundsätzlich nicht gestattet. Wir bemühen uns alle um Sauberkeit. Nichts wird achtlos auf den Boden (Schulinnenräume und Schulhof) geworfen. Wir heben auch Dinge auf, die wir selbst nicht haben fallen gelassen. Alle Schüler benutzen nur die Haupteingangstür als Eingang und Ausgang (KEINE NOTAUSGÄNGE!). Ob hinauf oder hinab – du musst rechts gehen. Gehe langsam und leise, damit du den Unterricht in den anderen Klassen nicht störst. Verhalte dich rücksichtsvoll! Das Werfen von Schneebällen, Stöcken, harten Bällen und Steinen ist verboten. Bei Verstoß musst du die Schulordnung bzw. einen Regelkatalog sofort abschreiben. Deine Eltern werden informiert. Kinder, die andere mutwillig schlagen oder verletzen, müssen von ihren Eltern abgeholt werden.

 

Schulplaner

Jedes Kind an der Grundschule Ostercappeln/Schwagstorf kauft zu Beginn des Schuljahres einen Schulplaner, in den die Hausaufgaben eingetragen werden und in dem Eltern und Lehrkräfte sich gegenseitig Mitteilungen schreiben können. Der Schulplaner wird über die Schule bestellt und bei der Klassenlehrerin gekauft. Darin finden Sie die Kontaktdaten der Schule und einige weitere Informationen. Bitte tragen Sie unter „Dieser Schülerplaner gehört“ den Namen, die Klasse und die persönlichen Daten Ihres Kindes gut lesbar ein. Der Schulplaner dient der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Die Kinder notieren darin ihre Übungsaufgaben, die Lehrerinnen und Lehrer informieren Sie über fehlende Lernzeitaufgaben oder fehlendes Arbeitsmaterial und laden zu persönlichen Gesprächen ein. Umgekehrt können Sie über dieses Heft den Lehrerinnen und Lehrern sowie dem Ganztagspersonal Informationen und Bitten um Termine zukommen lassen. Das Heft sollte täglich von den Eltern kontrolliert werden. Wenn Sie eine Mitteilung hineingeschrieben haben, bitten Sie Ihr Kind, das Heft der betreffenden Lehrerin oder Betreuerin vorzulegen.

 

Schulsachschäden

Für Schäden unter 25 € wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet.Bei Diebstählen ist unverzüglich - spätestens nach 4 Tagen - eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Schülereigentum, das von den Schülern/Schülerinnen vergessen, verloren oder liegengelassen wurde, ist nicht versichert. Für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Papiere, Urkunden u.a. wird kein Ersatz geleistet. Fahrräder müssen auf jeden Fall abgeschlossen werden!

 

Schulbücher

Schulbücher können durch Eltern geliehen werden. Die Kosten für die entgeltliche Ausleihe staffeln sich prozentual. Entsprechende Buch- und Materiallisten werden von unseren Lehrkräften zum Ende eines jeden Schuljahres ausgeteilt.  Unsere Leihbücher müssen viele Jahre halten. Alle Bücher sollen am Beginn des Schuljahres von Ihnen mit einem Schutzumschlag versehen werden. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, die Schulbücher pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung muss der Erstbesitzer den vollen Preis für das Schulbuch bezahlen, der Zweitbesitzer die Hälfte. Schulbücher sind wertvoll und teuer und sollten auch nachfolgenden Klassen in annehmbarem Zustand weitergereicht werden. Ob wir Bücher durch neue ersetzen können, hängt von der Höhe des Lernmittelbudgets ab, das uns jährlich zugeteilt wird.

 

Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Klassenelternräte. Zu den Aufgaben und Rechten finden Sie Informationen aufunserer Homepage.

 

Schulprogramm

Das Schulprogramm gibt Auskunft über unsere pädagogischen Grundsätze, Besonderheiten und Projekte. Die Gesamtkonferenz  hat das Schulprogramm erstellt und evaluiert und ergänzt es laufend. Durch die Zusammenlegung der beiden ehem. Schulen „Grundschule zur Schnippenburg“ mit der „Grundschule am Wiehengebirge“ zum 01.August 2017 ist ein neues Schulprogramm verabschiedet worden. Nachfolgend erhalten Sie eine Kurzform unseres Schulprogramms:

 

 

Motto unserer Schule:   Gemeinsam viel bewegen

 

Unsere Leitsätze:

 

Übergänge schaffen.

 

Wir wollen die Ressourcen und Kompetenzen aller Kinder erkennen und ihnen

 

auf dieser Grundlage einen erfolgreichen Übergang in die weiterführende Schule

 

ermöglichen. Wir heißen alle Kinder willkommen und wollen durch unsere

 

Übergangskultur Hemmschwellen abbauen und Transparenz schaffen. Wir

 

wollen allen Kindern gemäß ihrer Fähigkeiten einen reibungslosen Übergang 

 

ermöglichen.

 

 

 

Bewegung und Gesundheit

 

Wir haben Freude an Bewegung. Durch vielfältige Anregungen schaffen wir ein               

 

bewegungsfreudiges und gesundheitsbewusstes Schulleben. Wir möchten die 

 

körperlichen und geistigen Kräfte der Kinder erhalten und entfalten und sie

 

motivieren, Sport und Gesundheit in ihren Lebensalltag zu integrieren.

 

 

 

Lernen – Lernkultur

 

Wir gehen achtsam miteinander um und lernen voneinander.

 

Wir begleiten die Kinder durch den Schulalltag.

 

Gemeinsam finden wir Lösungen.

 

Wir lernen und leben in einer anregenden Umgebung und schaffen Räume zum Wohlfühlen.

 

Wir fördern und fordern.

 

 

 

WIR-Kultur

 

Wir gestalten unsere Schule offen, vielfältig und aktiv.

 

Wir nutzen außerschulische Lernorte und Kooperationspartner.

 

Bei Sport, Spiel und Spaß sind uns alle willkommen.

 

 

Schulweg

Schule, Polizei und Gemeindeverwaltung haben gemeinsam sichere Wege zur Schule ausgesucht und entsprechend beschildert. Wir empfehlen Ihnen, den Schulweg zu Fuß mit Ihrem Kind einzuüben. Nach einiger Zeit sollte das Kind den Weg allein, noch besser gemeinsam mit anderen Schulkindern gehen. Das fördert nicht nur die Selbständigkeit Ihres Kindes, sondern ist auch umweltfreundlich. Müssen Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, halten Sie zur Sicherheit der anderen Kinder bitte nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen (siehe auch „Anfahrt“, „Parken“).

 

Sekretariat

Die Öffnungszeiten unserer Sekretariate finden Sie auf der Homepage. Bitte teilen Sie unseren Sekretärinnen Frau Molitor (Hauptstelle Ostercappeln) und Frau Kalkbrenner (Außenstelle Schwagstorf) alle wichtigen Änderungen bitte umgehend mit (Telefonnummer, Anschrift,…).

 

Unfallmeldung

Zu einer Verletzung in der Schule oder auf dem Schulweg kommt es bei Ihrem Kind hoffentlich nicht. Sollte es doch so sein und Sie müssen einen Arzt aufsuchen, bitten wir Sie, uns unverzüglich davon zu unterrichten. Es muss dann ein so genannter Unfallbericht aufgenommen werden, denn Ihr Kind ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg bei der Unfallkasse („GUV – Gemeindeunfallverband“) versichert.

Besonders bei einem Schulunfall ist es wichtig, dass wir Sie möglichst schnell telefonisch (fest und auch mobil) erreichen können.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer oder unsere Sekretärin.

 

Vertretungsunterricht – Verlässliche Grundschule

An unserer Schule fällt kein Regelunterricht wegen Krankheit der Lehrerin oder des Lehrers aus. Am ersten Fehltag vertreten wir aus eigener Kraft. Dazu werden Klassen aufgeteilt oder eine Klasse wird von einer anderen Lehrerin/einem anderen Lehrer mitbetreut. Wenn eine Lehrkraft länger fehlt, sorgen wir für Vertretungskräfte. Dabei versuchen wir, häufigen Personalwechsel zu vermeiden. Leider ist das aber nicht immer möglich, weil unsere Vertretungskräfte meist nicht an allen Wochentagen zur Verfügung stehen.

 

Verkehrserziehung

Im Laufe des ersten Schuljahres werden wir mit den Kindern immer wieder Unterrichtsgänge in die Umgebung der Schule machen, um mit ihnen richtiges Verhalten im Verkehr zu besprechen und zu üben. Dies ist besonders wichtig für die Bewältigung des eigenen Schulwegs. Die Kinder sollten nur in der ersten Zeit zur Schule gebracht werden. Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg und besprechen Sie Verhalten an Gefahrenstellen. Bitte besprechen Sie auch mit Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll, wenn es den Bus verpasst hat. Überlegen Sie, mit wem Ihr Kind zusammen zur Schule gehen könnte – sobald wie möglich sollte es den Weg alleine/mit Freunden gehen!  In den ersten Wochen dürfen die Erstklässler noch von Ihren Eltern in den Klassenraum begleitet werden – danach verabschieden Sie sich bitte draußen am Schuleingang von Ihrem Kind, so helfen Sie ihrem Kind in die Selbstständigkeit und erleichtern uns die Aufsicht im Schulgebäude.

 

Verkehrserziehung. Hand in Hand arbeiten – Eltern helfen mit!

Verkehrserziehung fängt nicht erst in der Schule an. Kinder lernen zuerst von ihren Eltern, wie man sich sicher im Straßenverkehr verhält. Darum finden Sie Tipps zur praktischen Verkehrserziehung hier noch einmal übersichtlich zusammengestellt: In der Regel gehen Ihre Kinder morgens alleine zur Bushaltestelle. Deshalb sollte sich Ihr Kind als Fußgänger gut zurechtfinden. Nehmen Sie sich vor der ersten Fahrt die Zeit, mit Ihrem Kind den Weg zur Haltestelle abzugehen. Machen Sie dabei auf besondere Gefahrenstellen aufmerksam, und erklären Sie, wie diese sicher umgangen werden können. So kennt Ihr Kind den Schulweg bereits, bevor die Schule anfängt und es in Gedanken bereits vielleicht schon in der neuen Klasse ist. Für Schulstarter sind die ersten Busfahrten ohne Eltern aufregend. Fahren Sie deshalb vorher mit Ihrem Kind zusammen Bus. Üben Sie dabei gemeinsam, wie man sich im Omnibus richtig und sicher verhält.  Nehmen Sie sich Zeit für den Weg zur Haltestelle und üben Sie gemeinsam das Warten: Was kann man Interessantes tun, ohne herumzutoben? Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie beim Warten an der Haltestelle nicht zu nahe an den Bordstein treten dürfen, denn anfahrende Busse können über die Bordsteinkante ragen. Der Sicherheitsabstand sollte ca. 1 Meter betragen. Erläutern Sie auch, dass Drängeln, Schubsen sowie Raufen im Bus und an der Haltestelle gefährlich ist und darum auf den Spielplatz gehören. Gerade morgens sind Schulbusse oft gut gefüllt. Wenn dennoch Sitzplätze frei sind, sollte Ihr Kind sich setzen, weil es sonst schnell den Halt verlieren und fallen kann. Gibt es keine freien Sitzplätze mehr, ist es wichtig, sich gut festzuhalten. Zeigen Sie Ihrem Kind, wo es sicher stehen kann. Wenn der Schulbus angekommen ist, wollen die Kinder möglichst schnell zur Schule bzw. wieder nach Hause. Üben Sie daher mit Ihrem Kind, dass es zur eigenen Sicherheit nach dem Aussteigen warten muss und erst dann über die Straße geht, wenn der Bus abgefahren ist und kein Fahrzeug mehr kommt. Schicken Sie ihr Kind morgens rechtzeitig zum Schulbus, damit es nicht unter Zeitdruck gerät und die Sicherheitsregeln vergisst. Erklären Sie ihm, dass es besser ist, einmal den Bus zu verpassen, als dem Bus nach- bzw. entgegenzulaufen. Ihr Kind ist morgens oft nicht das einzige, das auf den Schulbus wartet. Deshalb sollten alle Kinder an Haltestellen mit höherem Schüleraufkommen ihre Schultaschen und Ranzen in der Reihenfolge aufstellen, in der die Kinder ankommen. In dieser Reihenfolge steigen die Kinder dann auch in den Bus ein. Zu guter Letzt noch eine Bitte an Eltern, die mit dem Auto unterwegs sind: Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, achten Sie bitte immer darauf, nicht an den Haltestellen zu parken. Sie behindern so die an- und abfahrenden Busse und, was viel schlimmer ist, die aus- und einsteigenden Kinder. Es ist sehr wichtig an den Bushaltestellen besonders vorsichtig und langsam zu fahren. Hat ein Bus bei der Anfahrt zur Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, schreibt die Straßenverkehrsordnung ein Überholverbot vor, bis der Bus steht! Danach ist ein Überholen im Schritttempo erlaubt. Auch der Gegenverkehr muss langsam fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein empfindliches Bußgeld. 

 

Wetter – Witterungsverhältnisse

Durch widrige Wetterbedingungen kann es - besonders in der Herbst- und Winterzeit - vorkommen, dass der Schulunterricht entfällt. Dies geschieht, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schul- oder Heimweg durch Eis- und Schneeglätte oder starken Sturm auszuschließen. Die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall trifft bei uns der Landkreis Osnabrück als Träger der Schülerbeförderung. Sobald eine solche Entscheidung getroffen wurde, werden die Schulträger informiert, welche wiederum die Schulen benachrichtigen. Wird in der Nacht bzw. am frühen Morgen entschieden, bedeutet dies, dass viele Schüler bereits auf dem Weg in die Schule sind, wenn dort die Benachrichtigung eintrifft. Daher sollten Sie bei widrigen Witterungs-bedingungen unbedingt morgens das Radio einschalten und auf diesbezügliche Hinweise achten.In seltenen Fällen kann es zu witterungsbedingtem Schulausfall kommen. Der Landkreis entscheidet und teilt dies dann über Radio (NDR 1, Radio Niedersachsen) bzw. Homepage (www.landkreis-osnabrueck.de) mit. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über das Handy  informieren zu lassen: SMS-Anmeldung an die Service-Nummer 0163-755 88 42: „KATWARN 12345“ (Hinweis: 12345 = Ihre POSTLEITZAHL). Um missverständlichen Formulierungen in diesen Durchsagen vorzubeugen, hier noch der Hinweis, dass die Grundschulen zu den allgemeinbildenden Schulen gehören.  Unabhängig aller Entscheidungen der Schule entscheiden Sie als Eltern grundsätzlich, ob Sie Ihr Kind bei gefährlichen Witterungsbedingungen zur Schule schicken. Wir bitten jedoch darum, dass Sie uns benachrichtigen, wenn Sie Ihr Kind aus den o.g. Gründen nicht zur Schule schicken.  Bei drohenden Unwettern kann es auch passieren, dass die Schule vorzeitig endet, damit die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig unbeschadet nach Hause gelangen können. Wir aktivieren in diesem Fall die Telefonketten, um Sie zu benachrichtigen. Schüler und Schülerinnen, bei denen nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass sie nach Hause gehen können, bleiben in der Schule. 

 

 

Wertsachen

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Wertsachen mit in die Schule - für verloren gegangene Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung!  Sollte Ihr Kind einmal Geld mit in die Schule nehmen müssen, benutzen Sie bitte einen in die Postmappe gelegten Briefumschlag oder einen Brustbeutel, den das Kind um den Hals trägt.

 

X

Zu diesem Buchstaben ist uns bislang noch nichts eingefallen.

 

Y

Siehe X.

 

Zeugnisse

Die Kinder des 1. Schuljahres erhalten im 1.Halbjahr kein Zeugnis. Am Ende des 1. Schuljahres erhalten sie wie die Kinder des 2. Schuljahres ein Berichtszeugnis.  Im 3. und 4. Schuljahr gibt es Notenzeugnisse.

 

Zum Schluss:

Wenn noch Fragen offen sind: Einfach melden!

 

 

 

 

 

Anschrift der Hauptstelle

Grundschule am Wiehengebirge

Bahnhofstraße 16a

49179 Ostercappeln

Tel: 05473/1581

Fax: 05473/913221

info@gs-ostercappeln.de

 

 

Anschrift der Außenstelle

Grundschule zur Schnippenburg

Mühlenstr. 4

49179 Ostercappeln

Tel: 05473/453

info@gs-ostercappeln.de 

 

Schulleitung: 

Andrea Jelonek

kommissarische Konrektorin:

Alexandra Hohl

Öffnungszeiten des Sekretariats

 

Hauptstelle

Grundschule am Wiehengebirge

Montag - Donnerstag:  

07:30 Uhr - 11:30 Uhr und

 13:00 - 14:00 Uhr 

 

Außenstelle

Grundschule zur Schnippenburg

Freitag: 7.30- 11.30 Uhr